Von Zar Alexander I. am 29.11.1813 den Deutschen im Herzogtum Warschau
eingeräumte Privilegien

1. Die russische Regierung nimmt die Kolonisten aus dem Herzogtum Warschau unter ihren besonderen Schutz und gewährt ihnen alle Rechte und Bequemlichkeiten, welche die Eingeborenen genießen.

2. Von den Kolonisten wird verlangt, daß sie sich vorzugsweise mit der Verbesserung des Garten-, Wein- und Seidenbaues beschäftigen.

3. Sie sind 10 Jahre lang von allen Abgaben und Grundsteuern frei.

4. Es werden jeder armen Familie von der Krone auf 10 Jahre 270 Rubel Banco ausbezahlt; den anderen so viel, wie zu ihrer ersten Einrichtung erforderlich sein wird.

5. Jeder Familie werden zu ihrem persönlichen und erblichen Eigentum 60 Dessjatinen1) Land zugeteilt.

6. Außerdem erhalten alle diejenigen, welche keine Lebensmittel haben, vom Tage ihrer Ankunft in Rußland für jede Seele pro Tag 5 Kopeken Nahrungsgeld bis zur ersten Ernte.

7. Die Einwanderer sowohl wie auch ihre Nachkommen sind ein für allemal von der Rekrutenaushebung frei, ebenso von militärischen Einquartierungen, den Fall ausgenommen, wenn Durschmärsche stattfinden.

8. Es steht den Kolonisten frei, ihrer Religion gemäß Kirchen zu bauen, Geistliche zu halten und ihre Religionsbräuche nach ihrer Weise auszuüben.

9. Nach Ablauf der zehn Jahre werden andere zehn Jahre bestimmt, in welchen die den Kolonisten gewährten Unterstützungen der Krone zurückzuzahlen sind.

 

 

 

 

1) 1 Dessjatine = 1,0925 Hektar; 60 Dessjatinen = "eine Wirtschaft" (66 ha)